Melanchthonkirche
 Karl-Friedrich-Straße 20
 76646 Bruchsal-Helmsheim

Gemeindehaus
 Karl-Friedrich-Straße 22
 76646 Bruchsal-Helmsheim




Vertrauenstelefon

Tel: 0800 / 5891629

Hier finden von sexualisierter Gewalt betroffene Personen Beratung und Begleitung - wenn gewünscht anonym und vertraulich

Mittwoch von 12 bis 13 Uhr
Donnerstag von 17 bis 18 Uhr

Hilfe bei sexualisierter Gewalt


v.l.n.r. Daniel Schwedes, Monika Klein, Markus Hoek, Jan Schupp, Kerstin Thomas

Nach den Wahlen zum Kirchengemeinderat im Dezember 2019 hat sich nun der neue KGR konstituiert. Den Vorsitz übernimmt Markus Hoek, Pfarrer Jörg Muhm und Monika Klein übernehmen gemeinsam den stellvertretenden Vorsitz. Das Amt des Schriftführes wird von Daniel Schwedes übernommen, Jan Schupp ist Stellvertreter. Kerstin Thomas ist im Kindergartenausschuss und Jan Schupp ist Kontaktperson für den Ausschuss Bau GMT. Monika Klein hat auch interimsweise die Koordinatorin für das Gemeindefest übernommen.

Der Kirchengemeinderat besteht aus fünf von den Gemeindemitgliedern gewählten Ältesten, sowie aus dem Pfarrer und unseren zwei Gemeindediakonen. Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Gemeinde, er plant die Arbeit der Gemeinde, entscheidet über Ausgaben, Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Bauvorhaben. Der Kirchengemeinderat berät, informiert, schlichtet, diskutiert und tagt einmal im Monat. Viele Aufgaben werden an Ausschüsse delegiert, sie bereiten Beschlüsse vor und sorgen für die Umsetzung.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderat sind:

  • Hauptamtliche: Pfarrer Jörg Muhm, Gemeindediakone Daniel de Jong und Manuel Härer
  • Ehrenamtliche: Markus Hoek, Monika Klein, Jan Schupp, Daniel Schwedes, Kerstin Thomas

lesen Sie hier eine Auslegung zur Jahreslosung 2022.

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lesen Sie hier eine Auslegung zur Jahreslosung 2023.

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lesen Sie hier eine Auslegung zur Jahreslosung 2024.

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lesen Sie hier eine Auslegung zur Jahreslosung 2025.

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lesen Sie hier eine Auslegung zur Jahreslosung 2021.

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Kirchenwahl 2019


Bekanntmachung zum Wahlvorgang

Liebe Gemeindeglieder,

die Wahl der Kirchenältesten in der Evangelischen Landeskirche in Baden findet als allgemeine Briefwahl statt. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen bis spätestens
16. November 2019 zugestellt. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen bis dahin nicht zugegangen sein, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Gemeindewahlausschuss oder dem Pfarramt in Heidelsheim in Verbindung zu setzen.

Den roten Wahlbriefumschlag mit dem unterschriebenen Briefwahlschein und dem ausgefüllten Stimmzettel im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag können Sie in die Wahlbriefkästen an nachfolgend genannten Standorten einwerfen:

  • in der Melanchthonkirche zu Gottesdienstzeiten
  • bis 29.11. im Kindergarten Sonnenschein zu den üblichen Öffnungszeiten
  • bis 30.11. in den Briefkasten des Pfarramts in Heidelsheim
  • am 1. Dezember im Gottesdienst in der Melanchthonkirche, anschließend bis 16 Uhr im Gemeindehaus Helmsheim, Karl-Friedrich-Str. 22


Am 1. Dezember 2019 wird der Gemeindewahlausschuss die abgegebenen Stimmzettel im Rahmen der allgemeinen Kirchenwahlen zur Bildung der Ältestenkreise öffentlich auszählen.

Die Auszählung beginnt um 16 Uhr und findet statt im Gemeindehaus Helmsheim in der Karl-Friedrich-Str. 22.

Alle Interessierten können der Auszählung als Zuschauer beiwohnen.

Helmsheim, 9. November 2019
Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
gez. Elke Kropp

Kirchenwahl 2019


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kirchenältesten


Liebe Gemeindeglieder,

die sechsjährige Amtszeit unserer Ende 2013 gewählten Kirchenältesten von Helmsheim läuft zum Jahresende 2019 ab. Daher werden am 1. Dezember dieses Jahres die Kirchenältesten neu gewählt. Wir bitten Sie jetzt schon sehr herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken.

Es ergeht deshalb hiermit die Aufforderung an alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, ab sofort Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchenältesten einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich und liegen auch in der Melanchthonkirche aus.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Samstag, 28. September 2019 über das Pfarramt beim Gemeindewahlausschuss einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde Helmsheim sind nach den Bestimmungen des Leitungs- und Wahlgesetzes der Evangelischen Landeskirche Baden 6 Kirchenälteste zu wählen.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein und die oder der Vorgeschlagene muss die Einwilligung zur Kandidatur abgegeben haben. Als Kandidaten können vorgeschlagen werden, wer

1. wahlberechtigt ist,
2. spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat
3. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen,
4. nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk steht und den Dienst für die Kirchengemeinde versieht, in der er oder sie wahlberechtigt ist.

Alles, was bei der Durchführung der Kirchenältestenwahlen zu beachten ist, regelt die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz unserer Landeskirche. Diese Gesetze können beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen - oder auch online übers Internet unter www.kirchenrecht-baden.de abgerufen werden.

Wir appellieren an Sie, liebe Gemeindeglieder, sich bei der Einreichung von Wahlvorschlägen zu beteiligen bzw. mitzuwirken.

Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.

Diese Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist auf unserer Homepage www.ekg-helmsheim.de sowie im Schaukasten vor der Kirche veröffentlicht. Sie liegt auch in der Melanchthonkirche aus.

Helmsheim, den 9. Juni 2019

Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses:
gez. Elke Kropp

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