Liebe Gemeindeglieder,
Wir bitten Sie jetzt schon sehr herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken: reichen Sie ab sofort Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchenältesten ein.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 26. September 2025 über das Pfarramt einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde Helmsheim werden nach den Bestimmungen des Leitungs- und Wahlgesetzes der Evangelischen Landeskirche Baden und nach dem Beschluss des Kirchengemeinderates 6 Kirchenälteste gewählt.
Bei einem Wahlvorschlag muss die oder der Vorgeschlagene die Einwilligung zur Kandidatur abgeben. Als Kandidaten können vorgeschlagen werden, wer
- wahlberechtigt ist,
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen,
- nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk steht und den Dienst für die Kirchengemeinde versieht, in der er oder sie wahlberechtigt ist.
Alles, was bei der Durchführung der Kirchenältestenwahlen zu beachten ist, regelt die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz unserer Landeskirche. Diese Gesetze können beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen – oder auch online übers Internet unter www.kirchenrecht-baden.de abgerufen werden.
Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.
Diese Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist auf unserer Homepage www.ekg-helmsheim.de sowie im Schaukasten vor der Kirche veröffentlicht.
Helmsheim im August 2025

