Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kirchenältesten
Liebe Gemeindeglieder,
die sechsjährige Amtszeit unserer Ende 2013 gewählten Kirchenältesten von Helmsheim läuft zum Jahresende 2019 ab. Daher werden am 1. Dezember dieses Jahres die Kirchenältesten neu gewählt. Wir bitten Sie jetzt schon sehr herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken.
Es ergeht deshalb hiermit die Aufforderung an alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, ab sofort Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchenältesten einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich und liegen auch in der Melanchthonkirche aus.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Samstag, 28. September 2019 über das Pfarramt beim Gemeindewahlausschuss einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde Helmsheim sind nach den Bestimmungen des Leitungs- und Wahlgesetzes der Evangelischen Landeskirche Baden 6 Kirchenälteste zu wählen.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein und die oder der Vorgeschlagene muss die Einwilligung zur Kandidatur abgegeben haben. Als Kandidaten können vorgeschlagen werden, wer
1. wahlberechtigt ist,
2. spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat
3. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen,
4. nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk steht und den Dienst für die Kirchengemeinde versieht, in der er oder sie wahlberechtigt ist.
Alles, was bei der Durchführung der Kirchenältestenwahlen zu beachten ist, regelt die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz unserer Landeskirche. Diese Gesetze können beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen - oder auch online übers Internet unter www.kirchenrecht-baden.de abgerufen werden.
Wir appellieren an Sie, liebe Gemeindeglieder, sich bei der Einreichung von Wahlvorschlägen zu beteiligen bzw. mitzuwirken.
Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.
Diese Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist auf unserer Homepage www.ekg-helmsheim.de sowie im Schaukasten vor der Kirche veröffentlicht. Sie liegt auch in der Melanchthonkirche aus.
Helmsheim, den 9. Juni 2019
Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses:
gez. Elke Kropp
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